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Beiträge für energiesparende Massnahmen

Die Stadtgemeinde Diessenhofen erliess in Zusammenhang mit dem Label Energiestadt am 7. April 2007 ein Beitragsreglement für Massnahmen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung und zum Schutz der Umwelt sowie die entsprechende Verordnung. Die bis 31.1.2023 gültige Verordnung 317.11 wurde abgelöst durch ein neues Beitragsmodell, welches eng verbunden ist mit dem Kantonalen Fördermodell.

Beitragsreglement für Massnahmen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung und zum Schutz der Umwelt [pdf, 37 KB]

Kommunale Förderbeiträge gültig bis 31.1.2023:

Verordnung des Stadtrates Diessenhofen über die Leistungen gemäss Beitragsreglement für Massnahmen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung und zum Schutz der Umwelt [pdf, 35 KB]

Kommunale Förderbeiträge ab 1.2.2023 neu online Eingabe:

Die neu gültigen kommunalen Förderbeiträge für die Stadtgemeinde Diessenhofen wurden durch den Stadtrat am 17. 1.2023 festgelegt. Diese sind gültig ab 1.2.2023. Die Anmeldung der Förderbeiträge erfolgt ausschliesslich online über das Kantonale Förderportal und muss zwingend rechtzeitig vor geplanter Ausführung eingereicht und bewilligt werden.
Die kommunalen Fördermassnahmen der Stadtgemeinde Diessenhofen sind aufgeführt im aktuell gültigen Kantonalen Förderprogramm, Kapitel 12.2, ab Seite 40.

Website  DIV Kanton Thurgau, Amt für Energie

Kantonales Förderprogramm

Förderprogramm Energie 2024 (Fördersätze und Bedingungen) inkl. Förderprogramm Diessenhofen 2024 [pdf, 26.1 MB]