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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir das Sozialversicherungszentrum Thurgau am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.
Die AHV-Zweigstelle händigt Formulare im Zusammenhang mit diversen Sozialversicherungen aus und leitet die kontrollierten Formulare an das Sozialversicherungszentrum Thurgau weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist das Sozialversicherungszentrum zuständig.

Für Beratungen, insbesondere für die Anmeldung der Alters- oder Invalidenrenten, für Ergänzungsleistungen oder die Pflegefinanzierung wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Weitere Informationen zur AHV/IV/EO finden Sie auf der Seite des Sozialversicherungszentrums Thurgau

Zuständig: Schalter-Team 052 646 42 42