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Dossier Grundwasserfassungen

Hier finden Sie aktuellen Unterlagen und Dokumentationen über die Grundwassergewinnung in Diessenhofen:

Dossierunterlagen Auflage Konzessionsanpassung [pdf, 15.6 MB]

Erklärvideo über die Grundwasserfassungen "Gries" und "Chlosterlinde"

Video "Grundwasserfassung 'Chlosterlinde' ist bereit!"

 

Faktencheck zu aufgetauchten Behauptungen 

Fragen und Aussagen Antworten
Verletzungen in der Schutzzone Gries sind auf Unterlassungen des Stadtrates zurückzuführen.

Der heutige Stadtrat kann nicht beurteilen, aus welchen Gründen diese Umsetzungen nicht früher stattgefunden haben. Aus heutiger Sicht kann jedoch gesagt werden, dass in einem späteren Zeitpunkt (2019) die Option Chlosterlinde in Angriff genommen wurde, um genau diesen Vorgaben entsprechen zu können.

Der Stadtrat ist wegen Partikularinteressen nicht für die Beibehaltung der Schutzzonen, weil dann Tiefgaragen mit der Aufhebung in den Grundwasserspiegel gebaut werden dürfen.
 
Die Unterstellung von Partikularinteressen des Stadtrates ist haltlos. 
Der Stadtrat ist wegen Partikularinteressen nicht für die Beibehaltung der Schutzzonen, weil illegale Bauten durch die Aufhebung der Schutzzonen legalisiert werden sollen.
 
Die Unterstellung von Partikularinteressen des Stadtrates ist haltlos.
Der Stadtrat ist wegen Partikularinteressen nicht für die Beibehaltung der Schutzzonen, weil sonst das Rheinfest nicht mehr wie bis anhin durchgeführt werden kann.
 
Die Unterstellung von Partikularinteressen des Stadtrates ist haltlos.
Für die SanHist liegen folgende Fakten vor:
- Konzession Bund: 100'000 m3/Jahr 
- gepumpt 2022: 180'000 m3/Jahr
- Hier wurde diese Wassermenge illegal entnommen.
- Für die SanHist besteht keine kantonale Konzession.

Es sind keine Einzelkonzessionen geplant. 

Grundsätzlich benötigt die Wasserversorgung Diessenhofen die SanHist nicht. Sie wurde insbesondere betrieben, um deren Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Kanton von einer Konzession abgesehen hat, weil die SanHist vom Bund betrieben worden ist. Die Frage der Konzession stellt sich erst seit die SanHist der Stadtgemeinde gehört und das Gries im Zuge von Bauarbeiten und der Ausbaggerung des Hafens in den Schutzzonen jeweils über längere Zeiträume ausser Betrieb genommen werden musste. Dies erklärt auch die überdurchschnittlichen Fördermengen in den Jahren 2019 bis 2022. 

Zu Zeiten von unterschiedlichen Stromtarifen (Tag und Nacht) war es wesentlich, dass das Wasser vorallem nachts in das Reservoir gepumpt werden konnte. Das alleinige Pumpen in den Nachtstunden reicht bei einem durchschnittlichen Tagesverbrauch bequem aus. In trockenen Jahren reicht dies nicht vollumfänglich und wurde in diesen Zeiten auch tagsüber gefördert. Allerdings macht es keinen Sinn, eine grosse Pumpe wie im Gries mit einem hohen Stromverbrauch zu betreiben. Stattdessen wurde die  leistungsschwächere und somit energiesparende SanHist-Pumpe verwendet.

In der SanHist wurde teilweise illegal gepumpt, im Durchschnitt 80'000 - 100'000 m3/Jahr und 2022 sogar 180'000 m3.

Es sind keine Einzelkonzessionionen geplant. 

Grundsätzlich benötigt die Wasserversorgung Diessenhofen die SanHist nicht. Sie wurde insbesondere betrieben, um deren Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Kanton von einer Konzession abgesehen hat, weil die SanHist vom Bund betrieben worden ist. Die Frage der Konzession stellt sich erst seit die SanHist der Stadtgemeinde gehört und das Gries im Zuge von Bauarbeiten und der Ausbaggerung des Hafens in den Schutzzonen jeweils über längere Zeiträume ausser Betrieb genommen werden musste. Dies erklärt auch die überdurchschnittlichen Fördermengen in den Jahren 2019 bis 2022. 

Zu Zeiten von unterschiedlichen Stromtarifen (Tag und Nacht) war es wesentlich, dass das Wasser vorallem nachts in das Reservoir gepumpt werden konnte. Das alleinige Pumpen in den Nachtstunden reicht bei einem durchschnittlichen Tagesverbrauch bequem aus. In trockenen Jahren reicht dies nicht vollumfänglich und wurde in diesen Zeiten auch tagsüber gefördert. Allerdings macht es keinen Sinn, eine grosse Pumpe wie im Gries mit einem hohen Stromverbrauch zu betreiben. Stattdessen wurde die  leistungsschwächere und somit energiesparende SanHist-Pumpe verwendet.

Für die SanHist besteht keine kantonale (sondern lediglich Bundes-) Konzession, weshalb diese nicht zur Grundwasserversorgung dazugezählt werden darf.
 
Mit dem Eigentümerwechsel der SanHist zur Stadtgemeinde umfasst die neue kantonale Konzession auch dieses Pumpwerk.
Es fand ein Runder Tisch im Beisein der Pontoniere, der SITRI und des Kantons statt. Dabei wurden einzelne Problemfelder - insbesondere das Rheinfest - diskutiert.
 
Dazu kann von Seiten der Stadtgemeinde keine Aussage gemacht werden, da diese nicht zum Runden Tisch eingeladen wurde. Einzig stellt sich aus Sicht der Stadtgemeinde die Verbindlichkeit solcher Aussagen in Frage, da sie nicht offiziell eingeladen war.
Der Stadtrat hat 20 Jahre lang seine Pflicht vernachlässigt und war untätig. Der jetzige Stadtrat ist nicht für das Handeln seiner Vorgänger verantwortlich. Das gewählte Vorgehen der Vorgänger erweist sich als positiv, da bis heute rund 1.6 Mio. Franken gespart werden konnten und die Wasserqualität gem. Laborbefunden analog zur Chlosterlinde ausgezeichnet ist. Diessenhofer Wasser ist im Vergleich zum übrigen Kanton überdurchschnittlich gut.
Der Stadtrat hat darum eine weitsichtige und verantwortungsvolle Planung des GWP Chlosterlinde in Angriff genommen um eine sichere und konstante Wasserversorgung für Diessenhofen zu gewährleisten und hat somit seine Verantwortung wahrgenommen.
 
An der Gemeindeversammlung vom November 2021 wurden unbelegte Aussagen zu den Konsequenzen im Falle einer Aufrechterhaltung der Schutzzone Gries gemacht.
 
Die gemachten Aussagen an der Gemeindeversammlung vom 12. November 2021 stimmen. Immer noch werden Rheinfestdurchführung (Auflagen gemäss inoffiziellem Rundem Tisch) und der Bootshafen (in Aussicht gestellte Zonenerweiterung nach 2034) als kritisch beurteilt.  
Die Bewilligungen für das Pontonierfest wurden durch Pontonier-Mitglieder unterzeichnet. Gemäss dem Gesetz über die Gemeinden vertritt die Gemeindebehörde die Gemeinde nach aussen. Beschlüsse, Protokollauszüge, Bewilligungen usw. des Gesamtstadtrates werden immer durch den Stadtpräsidenten resp. dem Vize-Stadtpräsidenten zusammen mit dem Stadtschreiber unterzeichnet. 
 
Nicht klar ist, ob beim Wegfall der Schutzzonen das Pontonierfest tatsächlich in diesem Rahmen gesichert ist und ob der Bootshafen auch vorbehaltlos weiterbestehen kann. Eine solche uneingeschränkte Zusage liegt von Seiten Kanton nicht vor.
 
Es ist eine logische Folgerung, dass die kantonalen Amtsstellen keine "Carte blanche" ausstellen. Dies ist gängige Praxis, da jeweils die einzelnen Sachverhalte im Konkreten beurteilt werden.
Die Konsequenzen auf das Rheinfest aufgrund einer Neukonzessionierung wurde noch nie detailliert geklärt. Das Rheinfest hat keinen Zusammenhang mit der Konzessionierung, sondern lediglich mit der Schutzzone.
Bis heute sind die Auflagen gemäss Schutzzonenreglement 2007 bekannt und wurden am inoffiziellen Runden Tisch besprochen.
 
Die Konzession für das Gries beläuft sich auf 300'000 m3/Jahr.
 
In der bisherigen Konzession ist diese Leistung aufgeführt.
Bei einer Aufhebung der Schutzzonen im Gries können im engen Radius um das GWP Weidung, Düngungen, Pestizidverwendungen, Mistlagerung etc. stattfinden. Auch  Vorschriften betreffend TG-Bau, Abdichtungen von PP, Doppelwandrohre usw. würden hinfällig.

Auch wenn die Schutzzonen aufgehoben würden, bestehen im Grundwasserschutzbereich AU ebenfalls umfassende Auflagen. 

Die Schutzzone Gries dient dem unmittelbaren Schutz der Fassung, insbesondere vor bakteriellen Verschmutzungen und andere abbaubare Schadstoffe, wobei Mindestabmessungen zu beachten sind (u.a. Abstand Grenze S1 zu Grenze S2 mindestens 10 Tage Fliesszeit und mindestens 100 m). Gemäss Vollzugshilfe “Grundwasserschutzzonen bei Lockergesteinen” (BAFU 2012) können Schutzzonen wie im Fall der neuen Fassung “Chlosterlinde” reduziert ausgeschieden werden, wenn die Deckschicht ausreichend mächtig und schwach durchlässig ist.

Der Stadtrat behauptet, dass der Bootshafen bei Weiterbestehen der Schutzzone wahrscheinlich oder voraussichtlich aufgehoben werden muss.

Das AfU sagt, dass die Schutzzone S2b zwingend in die Schutzzone S2a integriert werden muss. Das heisst auch, dass das absolute Bauverbot mit wenigen Ausnahmen ausgeweitetet werden muss. Zusätzlich müssen die Schutzzonen in Zuströmrichtung ausgeweitete werden. 

Der Stadtrat geht davon aus, dass dies auch den Bootshafen betreffen wird.

Die Hauserweiterung der Liegenschaft Nr.10 wurde ohne Einbezug des AfU gebaut.
 
Dem heutigen Stadtrat waren die Umstände betreffend Liegenschaft Nr. 10 nicht bekannt. Nach Bekanntwerden des Mangels wurden unverzüglich die notwendigen Schritte eingeleitet.
An der Gemeindeversammlung vom November 2021 wurde keine gesamte Kreditvorlage vorgelegt, in welcher die Kosten klar und transparent dargestellt wurden. Der Souverän selber unterstützte einen entsprechenden Antrag Rieker zur Beauftragung an den Stadtrat zur Ausarbeitung einer separaten Kreditvorlage Chlosterlinde nicht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beschlossen den Neubau des GWP Chlosterlinde mit dem Wissen und dem Willen, dass keine teure detaillierte Evaluation in Auftrag gegeben werden soll.
 
Der Stadtpräsident hat sich trotz Ausstandspflicht sehr aktiv in die Entscheidprozesse eingebracht. Beim wesentlichen Entscheid, ob die GWP Gries aufgehoben und bei der Chlosterlinde neu errichtet werden soll, befand sich Markus Birk im Ausstand. Bei der weiteren operativen Umsetzung entschied der Stadtrat, dass der Stadtpräsident nicht in den Ausstand treten muss, da es um die Umsetzung des Volkswillens ging.
 
Die verwendete Karte im Youtube-Film ist nicht aktuell. Sie beinhaltet eine illegale Hauserweiterung Lieg. Nr. 10 nicht. Die besagte Karte stammt aus dem kantonalen GIS System, die Darstellung ist leicht anders als auf der Seite Sitri-Webseite (dunkleres Gelb, keine Nummerierung der Gebäude), die Erweiterung ist aber sehr wohl erkennbar.
Auf beiden Darstellungen ist die Erweiterung der Liegenschaft Assek.-Nr. 282 auf Parz. 8, welche in die Schutzzone ragt, nicht ersichtlich.
 
Der Stadtrat macht die Aussage, dass Grillfeste und Hundespaziergänge nicht mehr möglich sind.
 
Im Film wird lediglich darauf hingewiesen, dass es massive Einschränkungen beim Pontonierdepot und bei der Grillstelle im Gries geben wird.
Es stimmt nicht, dass das AfU die Konzessionserneuerung im Jahr 2034 für das Gries nicht genehmigen wird. Dies hat der Stadtrat nie gesagt, sondern immer die Stellungnahme des AfU zitiert, welche besagt, dass eine Konzession fürs Gries nicht mehr in Aussicht gestellt werden kann, weshalb es als unwahrscheinlich betrachtet wird, dass diese im Jahr 2034 erneuert wird.
 
An der Gemeindeversammlung vom November 2021 wurden falsche Angaben zu den Kosten erörtert. Da auf eine teure und detaillierte Kostenzusammenstellung verzichtet wurde, unterbreite der Stadtrat an der Gemeindeversammlung vom 12. November 2021 dem Souverän Kostenschätzungen über beide Varianten. Diesem Vorgehen folgten die Stimmberechtigten und stimmten dem Neubau GWP Chlosterlinde zu.
 
Die Kosten für die Grundwasserfassung Chlosterlinde wurde gemäss Kredit um 123% überzogen. Die prognostizierten Baukostenabrechnung Chlosterlinde beläuft sich auf 1.06 Mio. Franken (wovon CHF 120'000 für Leitungsnetz ausserhalb des eigentlichen Pumpwerkes eingesetzt wurden). Die Nettokostenüberschreitung beträgt damit 34% (Gesamtkredit CHF 700'000, Kosten CHF 940'000).
 
Weil bei den Kosten der Grundwasserfassung Chlosterlinde der Kredit um 123% überzogen wurden, wird in den Raum gestellt, dass die  veranschlagten Kosten für den Nachtragskredit von 1.6 Mio. Franken für die Ertüchtigung Gries um 50% - 100% zu hoch liegen. Damit würden die Kreditzahlen wieder zugunsten der Kommune sprechen.
 
Diese Unterstellung kann nicht bestätigt werden, da die heutige Kostenschätzung im Vergleich zur rudimentären Kostenprognose 2019  merklich höher ist. Die fachmännische Beurteilung besagt, dass je detaillierter die Umsetzungsmassnahmen untersucht werden, die Kosten steigen.
Das Rheinfest kann in gewohnter Weise durchgeführt werden.  Es fand ein inoffizieller Runder Tisch ohne Stadtgemeinde statt, bei diesem wurden bereits gewisse Auflagen in Aussicht gestellt. Ob die Pontoniere mit diesen Vorgaben das Rheinfest durchführen können, muss ihnen überlassen bleiben.
 
Für die weitere Durchführung des Rheinfestes sind lediglich Kleinigkeiten notwendig, welche angepasst werden müssen, um die Auflagen einzuhalten. 
 
Es fand ein inoffizieller Runder Tisch ohne Stadtgemeinde statt, bei diesem wurden bereits gewisse Auflagen in Aussicht gestellt. Ob die Pontoniere mit diesen Vorgaben das Rheinfest durchführen können, muss ihnen überlassen bleiben.
Die Pontoniere müssen zur Ermöglichung des Rheinfestes mit dem AfU Lösungen/Auflagen diskutieren.
 
Bis heute sind die Auflagen gemäss Schutzzonenreglement 2007 bekannt und wurden am inoffiziellen Runden Tisch besprochen.
Die SanHist fördert nur während rund 7 h/Tag Wasser. Dies entspricht einer täglichen Leistung von 315 m3/Tag.
 
Die SanHist könnte durchaus im 24-Stunden-Betrieb eingesetzt werden. Die technische Leistungsmöglichkeit der SanHist-Pumpe beträgt 1'224 m3/Tag.
Die horizontale Filterung über eine Strecke von  600 m zwischen Gries und Chlosterlinde reicht nicht aus, um allfällige Verunreinigungen herausfiltern zu können.

Im Volksmund kann das Grundwasservorkommen durchaus als Grundwassersee bezeichnet werden. Das Grundwassergefälle in Richtung Schaffhausen ist sehr flach und dürfte im Bereich von wenigen Promillen liegen (ca. 8 m Gefälle für 8 km), Grundwasserstrom ist von der Wortwahl etwas irreführend.

Im Weiteren regeln die Bestimmungen über den allgemeinen Grundwasserschutzbereich AU - bei uns von der Rheinbrücke bis St. Katharinental - dass über einen weiten Perimeter (z. B. 600 m) der Schutz gewährleistet ist.

Gemäss Amt für Umwelt dienen die Schutzzonen (im Fall vom Gries) S1 bis S3 mit eigentümerverbindlichen Nutzungseinschränkungen nicht dem Schutz des gesamten nutzbaren Grundwasservorkommens. Zum Schutz dieser nutzbaren Grundwasservorkommen, welche gemäss Gewässerschutzgesetzgebung als besonderes gefährdete Bereiche gelten, bestehen  Gewässerschutzbereiche AU. Diese sind im Bereich der Fassung “Gries” bereits überlagernd vorhanden. Sollte doch eine konkrete Verschmutzungsgefahr durch schwer abbaubare Schadstoffe bestehen, wäre für die Fassung “Chlosterlinde” die Festlegung eines Zuströmbereichs gemäss Gewässerschutzverordnung das richtige Instrument. Lokal ausgeschiedene Schutzzonen (S1 bis S3) sind nicht für diesen Zweck gedacht.

Bei Verschmutzung der Chlosterlinde/SanHist wäre unter Beizug von Wasser aus Basadingen-Schlattingen und Schlatt knapp der durchschnittliche Verbrauch gesichert, keinesfalls aber der tägliche Verbrauch im Sommer.
 
Grundsätzlich lassen die technisch Anlagen Bezugsmengen aus den Nachbarversorgungen von bis zu 1'800 m3/Tag  zu, zusammen mit der minimalen Quellschüttung von 450 m3 ergibt das die komfortable Menge von 2'250 m3/Tag. 
Die Pumpversuche GWP Chlosterlinde fanden nur im Winter statt, als keine Wasserknappheit und keine Bewässerung stattfanden.  Das Amt für Umwelt bestätigt, dass die Leistungsfähigkeit eines Grundwasserpumpwerks keine saisonalen Schwankungen unterliegt. Die Ergiebigkeit des Grundwasserträgers wurde von hydrogeologischen Fachpersonen im für Grundwasserfassungen seit Jahrzehnten üblichen Rahmen abgeklärt. Solange die Pumpen ausreichend tief unter dem Mindestgrundwasserspiegel eingebaut werden, besteht kein Grund zur Annahme, dass die neue Fassung auch in Trockenzeiten nicht voll funktionsfähig wäre. Die Höhe des Wasserspiegel dürfte bei der Fassung Chlosterlinde zudem wegen Grundwasserzuflüssen aus dem Süden noch höher als bei der SanHist sein. 
 
Diessenhofen bezieht im Jahr eine Gesamtmenge von 1'450 m3/Tag, was einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 530'000 m3 entspricht.
 
Gesamthaft gesehen stimmen diese Angaben.
Weil beide Pumpwerke Gries und Chlosterlinde das Wasser aus demselben Grundwassersee beziehen, beeinträchtigt eine Verschmutzung im Gries unweigerlich auch die Wasserentnahme beim GWP Chlosterlinde.

Auf die Grundwasserqualität bei den Fassungen Chlosterlinde und SanHist haben die Schutzzonen Gries keinen wesentlichen Einfluss - hierfür müsste eine gigantische Schutzzone über dem gesamten Grundwasservorkommen ausgeschieden werden. Nutzbare Grundwasservorkommen werden durch Gewässerschutzbereiche geschützt.

Gemäss Amt für Umwelt dienen die Schutzzonen (im Fall vom Gries) S1 bis S3 mit eigentümerverbindlichen Nutzungseinschränkungen nicht dem Schutz des gesamten nutzbaren Grundwasservorkommens. Zum Schutz dieser nutzbaren Grundwasservorkommen, welche gemäss Gewässerschutzgesetzgebung als besonderes gefährdete Bereiche gelten, bestehen  Gewässerschutzbereiche AU. Diese sind im Bereich der Fassung “Gries” bereits überlagernd vorhanden. Sollte doch eine konkrete Verschmutzungsgefahr durch schwer abbaubare Schadstoffe bestehen, wäre für die Fassung “Chlosterlinde” die Festlegung eines Zuströmbereichs gemäss Gewässerschutzverordnung das richtige Instrument. Lokal ausgeschiedene Schutzzonen (S1 bis S3) sind nicht für diesen Zweck gedacht.

Die Leistungen der Quellen sind in einem Hitzesommer eingeschränkt. Trotzdem lieferten die Quellen im Kohlfirst durchschnittlich (2001-2024) 180’000 m3/Jahr. Somit decken sie 35% (langjähriger Durchschnitt seit 2001) des gesamten Trinkwasserbedarfs. 
 
Es wird vorgerechnet, dass das GWP Chlosterlinde max. 2'000 l/min und das GWP Gries 2'400 l/min Leistung erbringt.
Was passiert bei Spitzenverbräuchen?

Dies ist eine klare Falschaussage. Gemäss Konezession und der technischen Möglichkeiten liefert das GWP Chlosterlinde eine Bezugsmenge von 2'400 l/min. 

Das GWP wäre auch für 2'400 l/min konzessioniert, vermag technisch jedoch seit den 1960er Jahren bis heute nur 2'000 l/min zu fördern.

Der Pumpversuch Chlosterlinde musste bei 2'300 l/min abgebrochen werden, da sich der Grundwasserspiegel senkte. 
 
Der Pumpversuch musste nicht abgebrochen werden. Die Versuchsdauer war ausreichend für die im Bericht gemachten Schlussfolgerungen.
Es ist nicht möglich, die beiden Anlagen SanHist und Chlosterlinde gleichzeitig im vollen Umfang laufen zu lassen, da sie das Grundwasser beinahe an derselben Stelle entnehmen.
 
Dies ist so oder so nicht vorgesehen. Unter voller Pumpleistung ist der durchschnittliche Tagesbedarf in etwas über 10 Stunden alleine durch Chlosterlinde gefördert. Für einen überdurchschnittlichen Sommertag hätten wir nochmals knapp 14 Stunden Pumpleistung zur Verfügung, um mehr Wasser zu fördern, was gemäss Konzession erlaubt wäre.
Es kann nicht belegt werden, dass die geförderte Grundwassermenge auch bei Trockenperioden ausreicht. Das Amt für Umwelt bestätigt, dass die Leistungsfähigkeit eines Grundwasserpumpwerks keine saisonalen Schwankungen unterliegt. Die Ergiebigkeit des Grundwasserträgers wurde von hydrogeologischen Fachpersonen im für Grundwasserfassungen seit Jahrzehnten üblichen Rahmen abgeklärt. Solange die Pumpen ausreichend tief unter dem Mindestgrundwasserspiegel eingebaut werden, besteht kein Grund zur Annahme, dass die neue Fassung auch in Trockenzeiten nicht voll funktionsfähig wäre. Die Höhe des Wasserspiegels dürfte bei der Fassung Chlosterlinde zudem wegen Grundwasserzuflüssen aus dem Süden noch höher als bei der SanHist. 
 
Es wird behauptet, dass die maximal mögliche nachhaltige Fördermenge weit unter 1'058'500 m3 pro Jahr liegt. Obwohl das GWP «Gries» über eine Konzessionsmenge von 2'400 l/min verfügte, betrug die effektive Fördermenge über Jahrzehnte nur 2'000 l/min. Diese Leistung war zusammen mit den Quellen immer ausreichend, auch in den trockensten Jahren. Das GWP «Chlosterlinde» verfügt ebenfalls über eine Konzessionsmenge von 2'400 l/min, nur wurden dort Pumpen eingebaut, welche diese Förderleistung auch erbringen können. Gemäss dem hydrogeologischen Gutachten liegt die nachhaltig förderbare Menge in der Chlosterlinde bei angenommen Dauerbetrieb bei 2’000 l/min, was nicht mir der konzessionierten Fördermenge gleichgesetzt werden kann. Theoretisch liessen sich so 1’050’000 m3 pro Jahr entnehmen, ohne den Grundwasserträgers zu übernutzen. Die gesamte Konzessionsmenge richtet sich allein nach dem Bedarf, welcher seit 2020 trotz gestiegener Einwohnerzahl rückläufig ist. Der geringere Wasserkonsum hat damit zu tun, dass die meisten Zuzüger in Mehrfamilienhäusern und nicht in Einfamilienhäuser mit Grünflächen leben.
 
Bei Schutzzonenaufhebung im Gries können der Einsatz von Pflanzenschutzmittel, die Tierhaltung, einwandige Abwasserleitungen  sowie das Abstellen von Baumaschinen ermöglicht werden.

Es gelten nach wie vor die Bedingungen der allgemeinen Grundwasserschutzbereich AU.

Gemäss Amt für Umwelt dienen die Schutzzonen (im Fall vom Gries) S1 bis S3 mit eigentümerverbindlichen Nutzungseinschränkungen nicht dem Schutz des gesamten nutzbaren Grundwasservorkommens. Zum Schutz dieser nutzbaren Grundwasservorkommen, welche gemäss Gewässerschutzgesetzgebung als besonderes gefährdete Bereiche gelten, bestehen  Gewässerschutzbereiche AU. Diese sind im Bereich der Fassung “Gries” bereits überlagernd vorhanden. Sollte doch eine konkrete Verschmutzungsgefahr durch schwer abbaubare Schadstoffe bestehen, wäre für die Fassung “Chlosterlinde” die Festlegung eines Zuströmbereichs gemäss Gewässerschutzverordnung das richtige Instrument. Lokal ausgeschiedene Schutzzonen (S1 bis S3) sind nicht für diesen Zweck gedacht.

Der Gewässerschutzbereich AU ist als Instrument des flächendeckenden, ressourcenorientierten Grundwasserschutzes gleichermassen auf den quantitativen wie auf den qualitativen Grundwasserschutz ausgerichtet. Er umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Ein Grundwasservorkommen gilt als nutzbar, wenn das Wasser im natürlichen oder angereicherten Zustand die qualitativen Anforderungen an ein als Trinkwasser genutztes oder dafür vorgesehenes Grundwasser erfüllt (nötigenfalls nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren). Zudem muss es in einer Menge vorhanden sein, dass es bei nachhaltiger Nutzung einen Beitrag zur regionalen oder kommunalen Versorgung leisten kann (ohne Berücksichtigung des Bedarfs) oder wesentlich zur Speisung eines stromabwärts liegenden nutzbaren Grundwasservorkommens beiträgt. Zu berücksichtigen ist auch die Eignung eines Grundwasservorkommens für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen.

Eine fundierte Beurteilung der Leistungsfähigkeit des GWP Chlosterlinde kann erst nach 5 - 8 Jahren erfolgen.
 
Das Amt für Umwelt bestätigt, dass die Ergiebigkeit des Grundwasserträgers Chlosterlinde von hydrogeologischen Fachpersonen im für Grundwasserfassung seit Jahrzehnten üblichen Rahmen abgeklärt wurde. 
Die Quellen liegen in stark landwirtschaftlich beanspruchtem Gelände, wobei während 5 Jahren höchstens ein Teil des Quellwassers genutzt werden konnte. Die Messwerte hinsichtlich Verschmutzung waren zu hoch.
 
Infolge der Verschmutzung mussten in der Vergangenheit zwei Quellen abgestellt werden, dennoch lieferten die übrigen Quellen 180'000 m3/Jahr.
Der erhöhte Chlorothalonil-Metabolit-Wert im Gries kann einzig auf das Einsetzen nicht erlaubter Pestizide in der Grundwasserschutzzone zurückgeführt werden. Hierbei handelt es sich um das widerrechtliche Handeln von Einzelpersonen/Vereinen.
 

Es ist nicht davon auszugehen, dass Einzelpersonen/Vereine Chlorothalonil einsetzen, da diese seit dem 1. Januar 2020 in der Schweiz verboten sind. In vielen Grundwasservorkommen sind die Metabolite von Chlorothalonil allerdings noch nachweisbar (und werden es noch eine Weile bleiben) bis sie "ausgeschwemmt" oder zerfallen sind. Deren Vorhandensein sind noch kein Anzeichen auf verbotenen Einsatz.

Grundsätzlich ist ein erhöhter Wert nicht (nur) auf die Landwirtschaft zurückgeführt werden, sondern basiert auf früheres Einsetzen gegen Schimmelbefall an Hausfassaden.

Dieser Wert unterstreicht die Notwendigkeit für Verlegung vom Gries zur Chlosterlinde (und damit Aufhebung GWP Gries).

Mit der Zulieferung von Wasser aus Basadingen-Schlattingen in Notfällen, haben wir anhand des angeblich höheren Chlorathalonil-Wertes eine  schlechtere Wasserqualität in Diessenhofen.
 
Die Wasserqualität hängt nicht alleine vom Chlorathalonil-Wert ab. Dieser Wert ist in Basadingen-Schlattingen nicht schlechter, allerdings sind gem.  Laboruntersuchungen andere Faktoren marginal schlechter, aber dennoch im Vergleich zum Kanton, überdurchschnittlich gut.
Bei der Aufhebung des GWP Gries können wir nicht mehr auf zwei gleichwertige Pumpwerke zurückgreifen.
 
Es war nie die Absicht, dass zur Chlosterlinde zusätzlich auf dem Gries ein Pumpwerk betrieben wird. Jedoch kann in schweren Mangellagen auch bei Aufhebung der Schutzzone Gries auf das GWP Gries zurückgegriffen werden.
Im sehr trockenen Sommer 2022 musste aus der SanHist fast doppelt soviel Wasser entnommen werden als in anderen Jahren. Grundsätzlich benötigt die Wasserversorgung Diessenhofen die SanHist nicht. Sie wurde insbesondere betrieben, um deren Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Kanton von einer Konzession abgesehen hat, weil die SanHist vom Bund betrieben worden ist. Die Frage der Konzession stellt sich erst seit die SanHist der Stadtgemeinde gehört und das Gries im Zuge von Bauarbeiten und der Ausbaggerung des Hafens in den Schutzzonen jeweils über längere Zeiträume ausser Betrieb genommen werden musste. Dies erklärt auch die überdurchschnittlichen Fördermengen in den Jahren 2019 bis 2022. 
 
Mit der Aufgabe des GWP Gries vergibt Diessebnhofen die Chance, auf zwei gleichwertige Pumpwerke zugreifen zu können. 

Beide Pumpwerke greifen auf denselben Grundwasserstrom zurück und sind somit nicht unabhängig
voneinander.

In schweren Mangellagen kann nach wie vor auf das Gries zurückgegriffen werden.

Die Fassungen Chlosterlinde und Gries beziehen ihr Wasser aus  demselben Grundwasservorkommen und können deshalb nicht als separate Standbeine betrachtet werden. Können aber die die GWP Chlosterlinde und SanHist als separat betrachtet werden?
 
Nein, auch diese sind gesamtheitlich zu betrachten.
Die Konzession sieht 400'000 m3/Jahr gesamtheitlich vor.
trinkwasser.ch besagt, dass Diessenhofen 23% Wasser aus Quellen bezieht.

Auf der Homepage von trinkwasser.ch werden die nutzbaren Jahreswerte aufgelistet. Diese Werte können stark variieren. Infolge Baumassen, Starkniederschlag oder Messwerte kann der Verwurf höher oder tiefer liegen. Im langjährige Schnitt über eine Zeitspanne von über 20 Jahren liegt er bei 35%.

Auf trinkwasser.ch sind für 2024 37% aus Quellen hinterlegt, für 2022 waren es lediglich 23%. Dieser tiefe Wert dürfte auf die Sanierung des Reservoirs Buchberg und des Leitungsbaus nach Schlatt zurückzuführen sein, womit der Verwurf viel höher ausfiel als üblich.

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