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Bootshafen

Boote dürfen nur auf einem kantonal konzessionierten Bootsliegeplatz stationiert werden. Diese Plätze werden durch die Stadtgemeinde Diessenhofen vermietet. Die Konzessionserteilung erfolgt ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in Diessenhofen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ausserhalb von Diessenhofen erlischt der Anspruch auf eine Konzession.

Für eine Konzessionserteilung ist die Reihenfolge der Anmeldungen massgebend. Es werden drei Wartelisten geführt. Eine Anmeldung kann frühestens nach Vollendung des 14. Altersjahres erfolgen.

Achtung: Die Platzlisten werden jährlich aktualisiert. Den tagesaktuellen Stand Ihrer Position können Sie direkt bei der Stadtkanzlei telefonisch oder per E-Mail abfragen. 

Warteliste Einwohner Stadtgemeinde Diessenhofen  [pdf, 256 KB]
Warteliste Bootsplätze temporär  [pdf, 40 KB]
Verordnung des Stadtrates Diessenhofen über die Konzessionserteilung für Bootsliegeplätze [pdf, 129 KB]