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Bootshafen

Die Stadtgemeinde Diessenhofen bewirtschaftet kantonal konzessionierte Bootsliegeplätzen an folgenden Standorten:
•  im Geisslibachhafen
• oberhalb und unterhalb der Rheinbrücke
•  im St. Katharinental

Die Vergabe der Bootsliegeplätze erfolgt gemäss der Verordnung des Stadtrates Diessenhofen über die Konzessionserteilung für Bootsliegeplätze.

Die Konzessionen werden grundsätzlich in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Zu diesem Zweck werden folgende Wartelisten geführt:
• Warteliste für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtgemeinde Diessenhofen
• Warteliste für Auswärtige
• Warteliste für temporäre Platzvermietungen

Eine Anmeldung kann frühestens nach Vollendung des 14. Altersjahres erfolgen.
Die Platzlisten werden jeweils im Frühjahr aktualisiert. Den tagesaktuellen Stand Ihrer Position können Sie direkt bei der Stadtkanzlei telefonisch oder per E-Mail abfragen: Nicole Dähler

Wichtiger Hinweis:
Ein Verzicht auf einen Bootsplatz sowie eine Abmeldung von der Warteliste für das kommende Jahr sind der Stadtverwaltung bis spätestens 30. November des Vorjahres schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, wird die Rechnung für das folgende Jahr fällig.

Warteliste Einwohner Stadtgemeinde Diessenhofen  [pdf, 679 KB]
Warteliste temporäre Bootsplätze  [pdf, 573 KB]
Warteliste Bootsplätze Auswärtige  [pdf, 574 KB]
Verordnung des Stadtrates Diessenhofen über die Konzessionserteilung für Bootsliegeplätze [pdf, 129 KB]