Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste sind die erste Anlaufstelle der Stadtverwaltung. Sie sind für das Meldewesen wie Zu-, Um-, oder Wegzug, das Erfassen von Zivilstandsänderungen, das Ausstellen diverser Bescheinigungen und Dokumente zuständig. Zudem können Identitätskarten bei den Einwohnerdiensten bestellt werden. Ausländische Staatsangehörige werden über die verschiedenen Bewilligungen sowie deren Verlängerungen beraten.
Adressauskünfte
Telefonische, kostenlose Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Private Personen oder Organisationen erhalten Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage oder persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle. Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen. Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt Fr. 20.00.
Adresssperre
Die Einwohnerdienste dürfen Ihre Adresse nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine schriftlich beantragte Adresssperre bezieht sich deshalb auf Daten, die an Parteien, soziale Institutionen oder für Forschungszwecke an Universitäten etc. gesandt werden. Eine Datensperre kann auch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.Bsp. als Amtshilfe) weitergegeben werden.
Bescheinigungen
Diverse Bescheinigungen wie z.B. Wohnsitzbescheinigungen, Heimatausweise, Lebensbescheinigungen und Handlungsfähigkeitszeugnisse erhalten Sie bei uns.
Bevölkerung
Stand 31.03.2023: 4124 Einwohnerinnen und Einwohner.
Hundewesen
Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir folgende Unterlagen;
- Anmeldeformular Hund
- Kopie des Heimtierausweises/Hundepasses
- Police der Privathaftpflichtversicherung
Weitere Informationen, Merkblätter und Bestimmungen finden Sie beim Veterinäramt Thurgau.
Die ordentliche Versteuerung findet jeweils im ersten Quartal statt. Die Gebühr beträgt;
- für den 1. Hund Fr. 100.00 pro Jahr
- jeder weitere Hund Fr. 150.00 pro Jahr
Meldewesen: Zuzug/Umzug/Wegzug
Zuzug
Bei einem Zuzug in unsere Gemeinde benötigen wir folgende Unterlagen:
Für Schweizer Staatsangehörige:
- Anmeldeformular
- Familienbüchlein/Eheschein/Scheidungsurteil/Geburtsscheine, falls Kinder vorhanden die mitziehen
- Mietvertrag oder falls Untermieter, schriftliches Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
- Krankenkassenpolice (nur KVG)
Für ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsschein/Abstammungsurkunde übersetzt oder international
- Familienbüchlein/Eheschein/Scheidungsurteil übersetzt oder international
- Mietvertrag oder falls Untermieter, schriftliches Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
- Krankenkassenpolice (nur KVG)
- Bei Zuzügen aus dem Ausland: zusätzliche Formulare (gem. Kantonaler Bestimmung)
- Anmeldegebühr (abhängig von der Bewilligungsart)
Umzug
Bei einem Umzug innerhalb von Diessenhofen benötigen wir folgende Unterlagen:
Für Schweizer Staatsangehörige:
- Umzugsformular
- Mietvertrag oder falls Untermieter, schriftliches Einverständnis der Verwaltung/des Eigentümers
Für ausländische Staatsangehörige:
- Umzugsformular
- Mietvertrag oder falls Untermieter, schriftliches Einverständnis der Verwaltung/des Eigentümers
- Ausländerausweis
- Gebühr (abhängig von der Bewilligungsart)
Wegzug
Bei einem Wegzug aus Diessenhofen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular
- ab Mitte November, Mietvertrag der neuen Wohnung am neuen Wohnort
Bei Fragen oder Unklarheiten, beraten wir Sie gerne per E-Mail oder telefonisch.
Die Formulare erhalten Sie weiter unten in unserem Online-Schalter.
Identitätskarte
Für die Beantragung einer Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache sowie folgende Unterlagen notwendig:
- Alte Identitätskarte
- Passfoto nach CH-Norm siehe Fotomustertafel
- Bei Verlust der Identitätskarte eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle (auch bei Verlust im Ausland)
Kinder ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich mit einem gesetzlichen Vertreter am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen.
Identitätskarte | Kosten | Gültigkeit |
---|---|---|
Erwachsene | Fr. 70.00 (inkl. Porto) | 10 Jahre |
Kinder bis 18 Jahre | Fr. 35.00 (inkl. Porto) | 5 Jahre |
Die Ausstellungsdauer für eine Identitätskarte beträgt höchstens 10 Arbeitstage. Die Gebühr muss bei der Beantragung bezahlt werden. Die Möglichkeit einer Kartenzahlung besteht.
Für Informationen zur Beantragung eines Reisepasses oder Kombi-Angebots klicken Sie bitte hier https://passbuero.tg.ch/.
Rechtsgrundlagen und Links
- SR 235.1 Bundesgesetz über den Datenschutz
- RB 170.1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Thurgau
- RB 170.7 Gesetz über den Datenschutz des Kantons Thurgau
- RB 170.71 Verordnung des Regierungsrates über den Datenschutz
- RB 142.15 Gesetz über das Einwohnerregister des Kantons Thurgau
- RB 641.2 Gesetz über das Halten von Hunden des Kantons Thurgau
- RB 641.21 Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden
- Veterinäramt des Kantons Thurgau sowie Merkblätter
Gegen Voranmeldung stehen wir Ihnen auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Zuständig: Schalter-Team 052 646 42 42