Krankenkassen Kontrollstelle
Abklärung der Versicherungspflicht
Wir kontrollieren die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.
Prüfen von Gesuchen der Individuellen Prämienverbilligung für die Krankenkasse
Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtgemeinde Diessenhofen, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.
Pflegefinanzierung, ambulant (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Stadt Diessenhofen bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Diessenhofen ausgerichtet:
Für das Jahr 2023
Kosten / Beitrag pro verrechnete Stunde |
Tarif a |
Tarif b |
Tarif c |
Restkostenbeitrag der Gemeinde |
9.84 |
19.73 |
30.55 |
Zuständig: Ruth Knuchel