Amtliche Publikationen
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Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau per 31. Juli 2026
Ab sofort ist es im Kanton Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuer-/Grillplätzen.
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Öffentliche Auflage Baugesuch Nr. 2026-0015
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Öffentliche Auflage Baugesuch Nr. 2025-0052