Navigieren in Diessenhofen

Bürgergemeinde

Website Bürgergemeinde Diessenhofen

Die Bürgergemeinde Diessenhofen besteht aus den in der Stadtgemeinde Diessenhofen wohnhaften, verbürgerten Personen, die am Bürgergut anteils- und nutzungsberechtigt sind.  Wer Bürgerin oder Bürger der Stadtgemeinde Diessenhofen ist und in dieser wohnt, kann das Anteilsrecht der Bürgergemeinde Diessenhofen erwerben. Die Bürgergemeinde fördert das kulturelle Leben und den sozialen Zusammenhang in Diessenhofen. Insbesondere öffentliche, umweltbewusste Projekte werden im Rahmen ihrer finanziellen Mittel und Möglichkeiten gefördert und unterstützt. Die Bürgergemeinde ist eine öffentlich rechtliche Korporation.
Ursprünglich war die Bürgergemeinde die eigentliche öffentliche Hand, welche sämtliche Pflichten und Aufgaben der heutigen Stadt- und Kirchgemeinde zu erfüllen hatte. 

Durch die Veränderung der Bevölkerung im 18. und im 19. Jahrhundert ergab sich eine stark gemischte Einwohnerschaft von Bürgern und Nichtbürgern, die sogenannten Hintersassen. Als Folge der Mediationsakte 1803 und der Bundesverfassung 1848 kam es 1869/72 zu einer Trennung zwischen der Bürgergemeinde und der neu entstandenen Stadtgemeinde. Nach dem Ausscheidungsvertrag des öffentlichen Bürgergutes der Gemeinde vom 25. April 1872 trat die Bürgergemeinde zu Eigentum an die Stadtgemeinde ab: Mehrere Gebäude, so z.B. das Rathaus, die Rheinbrücke und den Siegelturm. Weiterer Grundbesitz wie die Viehwiese, der Lindenplatz, die Kiesgruben beim Landenberger und der Klosterlinde, der Gottesacker, die Badeanstalt  Rodenbrunnen, sowie der Platz beim Gredhaus und die Stadtmauer.