Vorprüfung Einbürgerungen
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
Voraussetzung Wohnsitz
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
- 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Thurgau
- 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde ohne Unterbruch
- Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt (Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen)
- Niederlassungsbewilligung C
- Minderjährige Kinder werden in der Regel in das Einbürgerungsverfahren einbezogen
Voraussetzung erfolgreiche Integration
- Vertraut sein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Sprachnachweis (mündlich B2 und schriftlich B1)
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- Förderung der Integration der Familienmitglieder
Weitere Voraussetzungen
- Ausreichende Existenzgrundlage
- Arbeitsstelle / Lehrstelle / Weiterbildung (Das Existenzminimum muss auf absehbare Zeit gesichert sein)
- Tadelloses Verhalten am Arbeitsplatz / an der Lehrstelle / in der Schule
- Finanzielle Versorgung der Familie gewährleisten
- Kein Bezug von Sozialleistungen in den letzten drei Jahren
- Keine Schulden bei den Sozialen Diensten
- Keine offenen Betreibungen (in den letzten 5 Jahren)
- Keine Verlustscheine (in den letzten 5 Jahren)
- Keine offenen Steuerforderungen und rechtzeitig bezahlte Steuern
- Nach einer bedingten Strafe muss die doppelte Probezeit abgelaufen sein
- Keine Einträge im schweizerischen Strafregister nach einer unbedingten Strafe
Zuständig: