Navigieren in Diessenhofen

Vorprüfung Einbürgerungen

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts

Voraussetzung Wohnsitz

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Thurgau
  • 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde ohne Unterbruch
  • Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt (Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen)
  • Niederlassungsbewilligung C
  • Minderjährige Kinder werden in der Regel in das Einbürgerungsverfahren einbezogen

Voraussetzung erfolgreiche Integration

  • Vertraut sein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Sprachnachweis (mündlich B2 und schriftlich B1)
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
  • Förderung der Integration der Familienmitglieder

Weitere Voraussetzungen

  • Ausreichende Existenzgrundlage
  • Arbeitsstelle / Lehrstelle / Weiterbildung (Das Existenzminimum muss auf absehbare Zeit gesichert sein)
  • Tadelloses Verhalten am Arbeitsplatz / an der Lehrstelle / in der Schule
  • Finanzielle Versorgung der Familie gewährleisten
  • Kein Bezug von Sozialleistungen in den letzten drei Jahren
  • Keine Schulden bei den Sozialen Diensten
  • Keine offenen Betreibungen (in den letzten 5 Jahren)
  • Keine Verlustscheine (in den letzten 5 Jahren)
  • Keine offenen Steuerforderungen und rechtzeitig bezahlte Steuern
  • Nach einer bedingten Strafe muss die doppelte Probezeit abgelaufen sein
  • Keine Einträge im schweizerischen Strafregister nach einer unbedingten Strafe

 

Zuständig:

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts

Einbürgerung von Schweizern

Einbürgerung von Ausländern