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Bau- & Flurkommission

Der Stadtrat überträgt die folgenden Aufgaben und Befugniss an die Baukommission:

  • Verhandlung, Vorbereitung und Vollzug aller Geschäfte, die Baupolizeifragen betreffen
  • Zuständigkeit für Baubewilligungsverfahren als oberste Gemeindebehörde im Sinne von § 28 Ziff. 1 VRG über Gesuche, die keine wesentlichen
    öffentlichen Interessen tangieren oder gegen die keine Einsprachen eingereicht wurden.

Die Bauverwaltung ist Auskunftsstelle in Bau- und Planungsfragen.
Die Flurkommission ist Schlichtungsstelle bei flurrechtlichen Streitigkeiten.

 

  • August Keller
  • Yvonne Melone
  • Kevin Kern