Bau- & Flurkommission
Der Stadtrat überträgt die folgenden Aufgaben und Befugniss an die Baukommission:
- Verhandlung, Vorbereitung und Vollzug aller Geschäfte, die Baupolizeifragen betreffen
- Zuständigkeit für Baubewilligungsverfahren als oberste Gemeindebehörde im Sinne von § 28 Ziff. 1 VRG über Gesuche, die keine wesentlichen
öffentlichen Interessen tangieren oder gegen die keine Einsprachen eingereicht wurden.
Die Bauverwaltung ist Auskunftsstelle in Bau- und Planungsfragen.
Die Flurkommission ist Schlichtungsstelle bei flurrechtlichen Streitigkeiten.
- August Keller
- Yvonne Melone
- Kevin Kern