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Parkieren

Das Parkplatzbewirtschaftungskonzept der Stadtgemeinde Diessenhofen umfasst die Parkierung am Tag auf dem Stadtgebiet.

  • Neu wird das Stadtgebiet in eine Blaue Zone 1, eine erweiterte Blaue Zone 2 und in übriges Gemeindegebiet eingeteilt. An 5 Orten entstehen zudem gebührenpflichtige Parkplätze.
  • Blaue Zone 1 - Altstadt: Parkieren mit Parkscheibe von Montag - Samstag zwischen 08.00 - 19.00 Uhr während 1 Stunde erlaubt. Zwischen 19.00 und 08.00 Uhr am Folgetag und am Sonntag ist die Parkzeit frei.
  • Erweiterte Blaue Zone 2 - Grundsätzlich gilt die gleiche Regelung wie bei der Zone 1. Mit einer Parkkarte 8253, kann aber zeitlich unbeschränkt parkiert werden.
  • Übriges öffentliches Gemeindegebiet - Regelmässiges Parkieren bedarf einer Bewilligung der Stadtverwaltung.
  • Gebührenpflichtige Parkplätze (weiss) - Montag - Sonntag - Tickets können an der Parkuhr oder mit dem App parkingpay gelöst werden. Ebenfalls gültig ist die Parkkarte 8253 (ausgenommen Parkplatz Rheinstrasse).

Platzanspruch

Weder eine Parkscheibe noch eine Parkkarte 8253 beinhaltet einen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Sie berechtigen den Fahrzeughalter lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf öffentlichem Grund zu parkieren.

Ansprechperson im Rathaus: Marion Wenger