Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau per 31. Juli 2026
Ab sofort ist es im Kanton Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuer-/Grillplätzen.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Absolutes Feuerverbot per 31. Juli 2026 - Mitteilung der Staatskanzlei [pdf, 105 KB]