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Arbeitsamt

Die Arbeitslosigkeit muss persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden.
Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Regionalstelle Frauenfeld. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Kopie Sozialversicherungsausweis (falls noch nicht vorhanden: AHV-Ausweis)
  • Schweizer BürgerInnen: Kopie des Identitätsausweises
  • AusländerInnen: Kopie des Ausländerausweises
  • Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
  • Kopie des letzten Arbeitsvertrages und der Kündigung
  • Bei Krankheit: Kopie des Arztzeugnisses
  • Bewerbungen während der Kündigungsfrist

RAV Thurgau
Regionalstelle Frauenfeld
Thundorferstrasse 37
8510 Frauenfeld

(im Basler Versicherungsgebäude, beim Kreisel)

+41 58 345 55 20

Zuständig für Auskünfte im Rathaus Diessenhofen: Ruth Knuchel

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