Bauverwaltung
Bauberatung - Baugesuche - Baukontrolle
Wer sich mit baulichen Absichten und Fragen beschäftigt, wird empfohlen, möglichst frühzeitig mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen und die Bauberatung zu nutzen sowie baurechtliche Voraussetzungen vor dem Projektieren abzuklären. So werden aufwändige Projektänderungen vermieden und ein speditives Baubewilligungsverfahren gewährleistet.
Die Bauverwaltung ist formelle Anlaufstelle für Bauwillige und Planende. Sie ist zuständig für allgemeine Auskünfte, die Abgabe der Baugesuchsformulare für die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit entsprechenden Merkblättern, die Annahme von Baugesuchen, Reklamegesuche etc. sowie die Einsichtnahme in die aufliegenden Bauakten und andere Planauflagen (amtliche Publikationen). Ebenso können die wesentlichsten Planungs- und Rechtsgrundlagen eingesehen oder bezogen werden.
Der Bauverwaltung obliegt die Prüfung der Baugesuche, baupolizeiliche Massnahmen sowie die Koordination mit den kantonalen Stellen.
Zuständig: Vakant
Während der Vakanz ist die Bauverwaltung zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Arbeitstage | Bürozeiten |
|---|---|
| Montag | 09.00 – 11.00 Uhr |
| Dienstag | 14.00 – 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 – 17.00 Uhr |