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Mieterschlichtung

Die Schlichtungsstelle für Mietsachen ist erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten. Sie ist paritätisch zusammengesetzt. Sowohl Vertreter des Vermieters als auch des Mieters sind vertreten.

Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.

Aufgabe der Schlichtungsstelle:

  • die Beratung der Parteien in Mietfragen
  • das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
  • das Fällen der nach Gesetz erforderlichen Entscheide
  • als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
  • In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.

Die Schlichtungsstelle wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die andere Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.

Kommission Schlichtungsstelle für Mietsachen Diessenhofen:

  • Walter Sommer (Präsident)
  • Marlène Reithofer Scherrer (Vertreterin Mieter)
  • Markus Birk (Vertreter Vermieter)
  • Niklaus Bischof (Sekretär)

 

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