Kantonaler Richtplan, Richtplanänderung „Entwicklungsschwerpunkte"
Öffentliche Bekanntmachung
Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)und
§ 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der
Kantonale Richtplan,
Richtplanänderung „Entwicklungsschwerpunkte"
(Entwurf September 2026)
öffentlich bekannt gemacht.
Auflageort: Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
Dauer der Auflage: 19. Oktober 2026 bis 29. Januar 2027
Zeiten: Montag bis Freitag, 07:45 bis 11:45 und 13:15 bis 17:00 Uhr
Der Richtplanentwurf (Stand: September 2026) kann zusammen mit dem begleitenden
Bericht auch im Internet eingesehen werden (www.raumentwicklunci.tQ.ch; Dokumente
auffindbar unter „Newsmeldungen" oder unter Themen/Kantonaler Richtplan/
Laufende Anpassungen).
Das Vernehmlassungsverfahren wird mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen"
durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam
im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert
nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten
Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Den Link dazu finden Sie
ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu
aussern.
Bitte benutzen Sie für Ihre Stellungnahme das Online Tool „e-Vernehmlassungen".
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen" erfasst werden
können, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude
Promenade, 8510 Frauenfeld.