Feuerwerksverbot Altstadt zum Jahreswechsel
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist zum Jahreswechsel an Silvester und Neujahr im Bereich der gesamten Altstadt (inkl. Rheinquai und Stadtgraben) verboten.
Das Verbotsgebiet wird durch den Rhein, die Unterhofwiese, den Stadtgraben und den Rodenbrunnenweg bis zur Badi begrenzt.
Wir wünschen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.