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Öffentliche Planauflage - Gewässerraumlinienplan Rhein, Abschnitt 4 und Aufhebung Baulinienplan Campingplätze Läui und Ziegelhütte

Aufhebung Baulinenplan Campingplätze Läui und Ziegelhütte
Gewässerraumlinienplan Rhein

 

Gestützt auf § 29 bis 31 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und § 34 des Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG; RB 721.1) werden koordiniert mit dem Korrektionsprojekt Camping Ziegelhütte/Läui – Schupfen mit provisorischem Kostenteiler und dem Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt.

Planauflage



 

Auflageort



 

Einsprachefrist

Rechtsmittel

Gewässerraumlinienplan (Gewässerraumausscheidung) Rhein, Campingplatz Ziegelhütte/Läui-Schupfen, km 9.700 bis km 10.670
sowie
Aufhebung Baulinienplan «Campingplätze Läui und Zielgelhütte»,
Nr. 1459 vom 22. September 1987

Stadtverwaltung Diessenhofen, Rathaus, Hintergasse 49, 8253 Diessenhofen
Die Unterlagen liegen während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung öffentlich auf. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen ist eine telefonische Vorankündigung erwünscht. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Stadt (www.diessenhofen.ch) aufgeschaltet.

26. Mai bis 14. Juni 2023

Wer durch die Gewässerraumlinienpläne oder die Aufhebung des Baulinienplans «Campingplätze Läui und Ziegelhütte» berührt ist und ein schutz­würdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Diessenhofen, Hintergasse 49, 8253 Diessenhofen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Beilagen

1 GWR Diessenhofen Rhein Abschnitt 4 Situation.pdf

2 BL-Plan Camping Ausserkraftsetzung.pdf

3 PL-Bericht GWR Rhein Diessenhofen Abschnitt 4 Web.pdf

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