Öffentliche Planauflage - Gewässerraumlinienplan Rhein, Abschnitt 4 und Aufhebung Baulinienplan Campingplätze Läui und Ziegelhütte
Aufhebung Baulinenplan Campingplätze Läui und Ziegelhütte
Gewässerraumlinienplan Rhein
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Gestützt auf § 29 bis 31 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und § 34 des Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG; RB 721.1) werden koordiniert mit dem Korrektionsprojekt Camping Ziegelhütte/Läui – Schupfen mit provisorischem Kostenteiler und dem Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt. |
Planauflage Auflageort Einsprachefrist Rechtsmittel |
Gewässerraumlinienplan (Gewässerraumausscheidung) Rhein, Campingplatz Ziegelhütte/Läui-Schupfen, km 9.700 bis km 10.670 Stadtverwaltung Diessenhofen, Rathaus, Hintergasse 49, 8253 Diessenhofen 26. Mai bis 14. Juni 2023 Wer durch die Gewässerraumlinienpläne oder die Aufhebung des Baulinienplans «Campingplätze Läui und Ziegelhütte» berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Diessenhofen, Hintergasse 49, 8253 Diessenhofen, schriftlich und begründet Einsprache erheben. |
Beilagen
1 GWR Diessenhofen Rhein Abschnitt 4 Situation.pdf